Die Feuerwehr Chemnitz gibt wichtige Sicherheitshinweise zum bevorstehenden Silvesterfeuerwerk heraus. Wie auf Blick berichtet, dürfen nur Personen über 18 Jahren am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk abbrennen. Es ist dabei unbedingt zu beachten, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten ist.
Beim Kauf von Feuerwerk ist es wichtig, auf das CE-Zeichen und die Registriernummer zu achten. Das CE-Zeichen unterstützt die Identifizierbarkeit der benannten Stelle für die Fertigungskontrolle, während die Registriernummer der Identifikation der benannten Stelle für die Baumusterprüfung dient. Nur bauartgeprüfte Feuerwerksartikel gelten als sicher, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden.
Wichtige Sicherheitshinweise
Zusätzlich empfiehlt die Feuerwehr, Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht zu lagern und stets außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Vor der Verwendung sollten die Gebrauchsanweisungen sorgfältig beachtet werden. Ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern ist bei Feuerwerk der Kategorie F2 einzuhalten. Vorsicht ist auch bei ausländischen Produkten geboten, da deren Gebrauchsanleitungen häufig nur in der Landessprache verfügbar sind und sich die Sicherheitsbestimmungen unterscheiden können.
Die Feuerwehr warnt auch davor, illegale Feuerwerkskörper zu verwenden oder selbst herzustellen. Feuerwerkskörper, die für den Außenbereich vorgesehen sind, dürfen keinesfalls in geschlossenen Räumen gezündet werden. Raketen sollten sicher aufgestellt werden, beispielsweise in einem Getränkekasten, um ein Umfallen zu vermeiden. Die Flugrichtung ist so zu wählen, dass keine Gebäudeöffnungen getroffen werden und Menschen sowie Tiere nicht gefährdet werden. Knallkörper müssen auf den Boden gelegt und dürfen nicht aus der Hand geworfen werden.
Des Weiteren ist es wichtig, brennbare Gegenstände von Balkonen und Hauseingängen zu räumen und Tischfeuerwerke nur auf nichtbrennbaren Unterlagen zu zünden. Ungezündetes Feuerwerk sollte nicht angefasst oder liegen gelassen werden. Im Falle eines Brandes muss dieser unverzüglich über den Notruf 112 gemeldet werden; dabei sind Ort, Straße und Hausnummer anzugeben, sowie Informationen über gefährdete Personen.
Für weiterführende Informationen zu pyrotechnischen Gegenständen und den geltenden Richtlinien ist die Webseite CE-Richtlinien eine hilfreiche Ressource.