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Musikschule in Chemnitz: Von Honorarkräften zu Festanstellungen – Stadtrat reagiert auf Sozialversicherungspflicht

Auf dem Weg zur Festanstellung: Was bedeutet der Rechtsanspruch für Musikschul-Lehrer in Chemnitz?

Die Stadt Chemnitz hat den Weg für feste Lehrerverträge an der Städtischen Musikschule prinzipiell freigegeben. Diese Entscheidung erfolgte als Reaktion auf das „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts, das im Jahr 2022 in einem Einzelfall die Sozialversicherungspflicht für eine Honorarkraft festgestellt hatte. Dies hatte weitreichende Folgen und führte dazu, dass FDP, CDU, Grüne, Linke und SPD ihren Antrag durchsetzten, alle Lehrer mit einem Rechtsanspruch in eine Festanstellung zu überführen, die mehr als zehn Stunden tätig sind.

Es bleibt jedoch unklar, was genau ein Rechtsanspruch beinhaltet und wer diesen tatsächlich hat. Die Grünen betonen, dass niemand zu einer Festanstellung verpflichtet wird. Die Bürgermeisterin Dagmar Ruscheinsky plant, den 78 Honorarkräften an der Städtischen Musikschule frühestens in einem Jahr feste Verträge anzubieten. Sie betonte, dass die Stadt jeden Einzelfall prüfen werde und passende Verträge und Vereinbarungen mit den Honorarlehrern bis spätestens Schuljahr 2025/26 abschließen werde.

Einige Stadträte äußerten sich frustriert darüber, dass die Maßnahmen zur Festanstellung der Musiklehrer zu spät kommen. Hätten diese Maßnahmen früher umgesetzt werden können, hätten die Lehrer bereits zum neuen Schuljahr feste Verträge erhalten und müssten nicht bis zu einem weiteren Jahr warten, so die Kritik von Susanne Schaper von den Linken. Es bleibt abzuwarten, wie die Prüfungen der einzelnen Fälle verlaufen werden und welche Konsequenzen dies für die zukünftige Besetzung der Lehrerstellen an der Musikschule in Chemnitz haben wird.

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