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Juristischer Erfolg – GDL muss Schülerverkehr sichern

Die Gewerkschaft GDL muss während ihrer Streikwellen bei der City-Bahn Chemnitz gemäß einer gerichtlichen Entscheidung den Schülerverkehr durch einen Notdienstplan sicherstellen. Das Arbeitsgericht Chemnitz gab einem entsprechenden Antrag der City-Bahn statt und verpflichtete die GDL zur Mitwirkung. Die Bedeutung der Schülerbeförderung stand im Mittelpunkt dieser Entscheidung.

City-Bahn-Chef Friedbert Straube äußerte seine Freude über den juristischen Erfolg gegen die GDL und ihren Bundesvorsitzenden Claus Weselsky. Er betonte die Notwendigkeit von Verhandlungen, um den Konflikt zu lösen. Täglich nutzen etwa 1800 Kinder und Jugendliche die Linien der City-Bahn, um zur Schule und nach Hause zu gelangen. In den vergangenen Wochen waren sie jedoch auch von den Streiks betroffen, die die GDL durchführt, um eine 35-Stunden-Woche wie bei anderen Eisenbahnunternehmen durchzusetzen.

Die anhaltenden Streiks belasten nicht nur den regulären Betrieb der City-Bahn, sondern auch die Schüler und Eltern, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind. Die Forderungen der GDL führen zu Unannehmlichkeiten für viele Fahrgäste und verdeutlichen die Notwendigkeit, eine Lösung zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Die City-Bahn und die Gewerkschaft müssen einen Weg finden, um ihre Differenzen beizulegen und die Stabilität des öffentlichen Nahverkehrs in Chemnitz sicherzustellen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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