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Helene Schäfer-Betz: Prozess gegen Ex-Arzt – Keine Entschädigung für ehemalige Turnerin

Die Klage von Helene Schäfer-Betz gegen ihren ehemaligen Arzt am Olympischen Trainingszentrum in Chemnitz wurde am Mittwoch vom Medizinischen Haftpflichtgericht des Chemnitzer Landgerichts abgewiesen. Der Prozess um eine Entschädigung von 30.000 Euro wurde eingestellt. Trotz der Tatsache, dass Helene Schäfer-Betz über mögliche Nebenwirkungen des Schmerzmittels Tilidin informiert werden musste, konnte nicht eindeutig festgestellt werden, dass die Einnahme des Medikaments zu ihrem Sturz während eines Wettkampfs führte. Die Anwältin von Schäfer-Betz äußerte Unzufriedenheit mit dem Urteil und deutete auf eine mögliche Berufung hin.

Die 16-jährige Turnerin erhielt die Erlaubnis, Tilidin zu nehmen, obwohl sie bereits seit längerem an Hüftschmerzen litt. Während eines Wettkampfs in Japan im Jahr 2017 stürzte sie bewusstlos von der Balkenkante. Trotz der Behauptungen des Arztes, dass seine Versorgung angemessen gewesen sei, beendete Schäfer-Betz ihre Turnerlaufbahn im Jahr 2021.

Ein Sachverständiger, Christoph Lohmann, Direktor der Magdeburger Orthopädie-Universitätsklinik, bestätigte die fehlerfreie Behandlung und betonte die umfassende Pflege, die die Athleten am Olympischen Trainingszentrum erhielten. Die Anwältin von Schäfer-Betz zeigte sich enttäuscht darüber, dass das Gericht mehr Gewicht auf die Expertenmeinung legte als auf die Aussagen von Schäfer-Betz.

Dieser Fall wirft auch Fragen zum Umgang mit Athleten und möglichen Fehlern in der medizinischen Versorgung auf. Ähnliche Ansprüche wurden auch von anderen Athleten gegen Gabriele Frehse, die am Olympischen Trainingszentrum in Chemnitz tätig war, erhoben. Die Vorwürfe bezogen sich auf psychische Misshandlung und unbefugte Medikamentenverabreichung. Obwohl die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurden, bleibt die Debatte über die Verantwortung und den Schutz von Athleten in der medizinischen Betreuung bestehen.

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