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Chemnitz September 2018: Klägliches Ende für Merkel s Hetzjagd-Behauptung

Die Frage, ob im September 2018 in Chemnitz Ausländer von Demonstranten durch die Stadt gejagt wurden, ist sechs Jahre alt, aber weiterhin aktuell. Bundeskanzlerin Merkel hatte behauptet, es gäbe Videoaufnahmen von Hetzjagden. Drei Jahre später klagte die Staatsanwaltschaft Chemnitz neun Männer wegen „Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ an. Nach zweieinhalb Jahren prüfen lehnte das Landgericht Chemnitz die Beweise als ungenügend ab, sodass es zu keiner Hauptverhandlung kommen wird.

Diese Entscheidung des Landgerichts Chemnitz bestätigt all jene, die der Bundeskanzlerin nicht glaubten, als sie von Hetzjagden auf Ausländer sprach. Sowohl der damalige Ministerpräsident Kretschmer als auch der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Maaßen, widersprachen ihrer Darstellung. Maaßen wurde daraufhin aus dem Amt entfernt. Eine direkte Reaktion auf die Anschuldigungen der Bundeskanzlerin gab es auch seitens Steffen Seibert, dem Regierungssprecher, der zur Frage nach den Videobeweisen keine klare Antwort liefern konnte.

Was in Chemnitz tatsächlich geschah, war, dass am 26. August 2018 ein syrischer Asylbewerber einen Tischler erstach und zwei weitere Männer schwer verletzte. Rechte und rechtsradikale Demonstranten versammelten sich daraufhin in Chemnitz und es kam zu Gewalttätigkeiten, wobei einige von ihnen Polizisten angriffen und Ausländer bedrohten. Obwohl es zu Gewaltausbrüchen kam, konnten keine Beweise für „Hetzjagden“ auf Ausländer gefunden werden.

Bundeskanzlerin Merkel gab später auf eine Anfrage der AfD im Bundestag zu, dass sie über keine eigenen Videobeweise verfügte, sondern ihre Informationen aus den Medien bezog. Die Politik der Bundesregierung basierte somit auf Medienberichten, die später als verzerrt oder sogar falsch dargestellt wurden. Daniel H., das Opfer der Messerattacke, geriet dabei in den Hintergrund, während Chemnitz zum Symbol eines vermeintlichen Rechtsrucks wurde. Heute, sechs Jahre später, werden Merkel und Steinmeier vom Landgericht überführt, allerdings zu spät.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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