Ein Bauunternehmer aus Chemnitz muss sich nach einem Urteil des Amtsgerichts Chemnitz im Oktober 2024 für seine dreisten Machenschaften verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 40-Jährige hatte zwischen 2021 und 2023 mehrere Arbeiter „schwarz“ beschäftigt, ohne diese ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anzumelden und die notwendigen Beiträge abzuführen. Damit entstand ein enormer Schaden von über 340.000 Euro für die Sozialversicherungsträger.

Das deutsche Rechtssystem hat damit ein Zeichen gesetzt: Der Unternehmer steht nun unter Bewährung für zwei Jahre. Diese Strafe offenbart die dunklen Seiten des Baugewerbes, in dem oftmals durch den Einsatz von Abdeckrechnungen ein Schwarzgeldkreislauf entsteht. Die betroffenen Arbeiter sind dadurch nicht nur finanziell benachteiligt, sondern auch unzureichend bei der Sozialversicherung abgesichert.