Sachsen

Chemnitz 2018: Landgericht lehnt neues Verfahren ab – Noch keine Gerechtigkeit für Opfer

Gewalttätige Ausschreitungen in Chemnitz im Jahr 2018, die nach dem Tod eines Mannes am Rande des Stadtfests stattfanden, sorgten bundesweit für Aufsehen. Auch sechs Jahre später beschäftigen die Auseinandersetzungen die sächsischen Strafverfolgungsbehörden. Das Landgericht Chemnitz hat die Eröffnung eines weiteren Hauptverfahrens gegen neun Beschuldigte abgelehnt. Die Kammer sieht keinen ausreichenden Tatverdacht und weist darauf hin, dass die Strafbarkeit nur gegeben ist, wenn die Beteiligten tatsächlich als Täter oder Teilnehmer an den Taten beteiligt waren.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte den neun erwachsenen Angeschuldigten Landfriedensbruch in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung in elf Fällen vorgeworfen. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, am 1. September 2018 Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen und elf Menschen verletzt zu haben. Das Gericht stellt jedoch fest, dass die Beteiligung der Beschuldigten lediglich in der Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten bestand.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht Dresden darüber entscheiden. Die gewaltsamen Ereignisse in Chemnitz im Spätsommer 2018 führten zu Demonstrationen und Ausschreitungen, bei denen auch Rechtsextreme aus verschiedenen Teilen Deutschlands beteiligt waren. Meinungsverschiedenheiten zwischen Anhängern und Gegnern der fremdenfeindlichen Vorfälle prägten das Geschehen in der Stadt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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