Die Diskussion um Windkraftprojekte in Sachsen gewinnt zunehmend an Brisanz. Aktuelle Bürgerbegehren zeigen, wie uneinheitlich die Meinungen in den betroffenen Gemeinden sind und wie unterschiedlich die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelegt werden.

In Belgershain hat die Bürgerinitiative „Gegenwind“ frischen Wind in die Debatte um Windkraftanlagen gebracht. Die Initiative erhielt einstimmige Unterstützung von den Gemeinderäten für ihr Bürgerbegehren, das sich gegen die Pläne der Firma Juwi richtet, die im kommenden Jahr die Errichtung von sechs 255 Meter hohen Windrädern zwischen Threna und Fuchshain plant. Die BI sammelte im vergangenen Jahr fast 400 Unterschriften und fordert damit den Erhalt einer windindustriefreien Landschaft.

Rechtliche Hürden für Bürgerbegehren

Obwohl der Gemeinderat dem Bürgerbegehren zugestimmt hat, widerspricht Bürgermeister Guido Mai diesem Beschluss. Die Gemeindeverwaltung hatte das Begehren zuvor als unzulässig erklärt, da die Fragestellung ihrer Meinung nach nicht klar genug formuliert sei. Laut der Sächsischen Städte- und Gemeindeordnung muss nun ein Sonder-Gemeinderat einberufen werden, der für den 12. Februar angesetzt ist. Sollte erneut rechtswidrig entschieden werden, könnte die Gemeindeverwaltung wieder Widerspruch einlegen.

Die Ausgangslage erinnert an eine ähnliche Situation in der Stadt Lommatzsch, wo ein Bürgerbegehren zum Baustopp von Windrädern auf dem Tummelberg bereits im Stadtrat beschlossen wurde. Hier müssen die Bürger ebenfalls um ihre Anliegen bangen, da die Bürgermeisterin Widerspruch gegen den Beschluss einlegen plant. Die Initiative in Lommatzsch fordert einen Stopp des Neubaus und Repowerings von Windkraftanlagen für die nächsten zehn Jahre; für das Bürgerbegehren wurden 619 Unterschriften gesammelt, wobei 22 ungültig erklärt wurden.

Streit um Zuständigkeiten

Ähnlich wie in Belgershain wird auch in Lommatzsch das Bürgerbegehren umstritten. Die Stadtverwaltung erklärte es für unzulässig, und auch das Landratsamt Meißen stützt diese Auffassung, indem es betont, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt, sondern des Landkreises liegt. Dies zeigt, wie komplex die rechtlichen Grundlagen für Bürgerbegehren in Bezug auf Windenergie sind.

Die Gespräche um Windkraftprojekte und Bürgerbegehren sind im Kontext der aktuellen Energiepolitik von großer Relevanz. In einer Zeit, in der Unabhängigkeit von Energieimporten gefordert wird, bleibt die Frage, wie die Meinungen und Interessen der Bürger in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Das Thema Windkraft ist untrennbar mit den Fragen des Klimaschutzes verbunden, und Experten betonen, dass Bürgerbegehren oft mehr als nur ein Meinungsäußern darstellen. Sie können tatsächlich zu einem effektiven Mittel werden, um den Klimaschutz lokal voranzutreiben, wie auf buerger-begehren-klimaschutz.de ausgeführt wird.

Die Entwicklungen in Belgershain und Lommatzsch sind nur einige Beispiele für die laufenden Debatten über Windkraft und Bürgerbeteiligung in Sachsen. Die nächsten Monate könnten entscheidend sein für die Frage, wie solche Projekte in der Zukunft in den Gemeinden umgesetzt werden.