Kein Wandel in der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm nach 2029 erwartet
Nach den Berichten der Klärschlammerzeuger gemäß Artikel 4 Paragraf 3a der Klärschlammverordnung wird sich voraussichtlich nach 2029 im Freistaat Sachsen der Anteil der bodenbezogen verwerteten Klärschlämme nicht wesentlich verändern.
Derzeit wird etwa ein Viertel des Klärschlamms in Sachsen bodenbezogen verwertet, wie das sächsische Umweltministerium auf Anfrage von EUWID mitteilte. Die Klärschlammerzeuger haben in ihren Berichten deutlich gemacht, dass sie aus verschiedenen Gründen an der bodenbezogenen Verwertung festhalten möchten.
Die Klärschlammerzeuger waren gemäß den Vorgaben der Klärschlammverordnung dazu verpflichtet, in ihren Berichten ihre zukünftigen Pläne bezüglich der Klärschlammentsorgung und der P-Rückgewinnung darzulegen. Das sächsische Umweltministerium bestätigte, dass alle 553 Anlagen im Freistaat Sachsen ihre Berichte eingereicht haben.
Diese Stabilität in der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm nach 2029 könnte auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, darunter technologische Entwicklungen, politische Vorgaben oder ökonomische Überlegungen der Klärschlammerzeuger.
Möglicherweise wird es in den kommenden Jahren weitere Diskussionen darüber geben, wie die Klärschlammentsorgung in Sachsen effizienter und nachhaltiger gestaltet werden kann, um Umweltauswirkungen zu minimieren und Ressourcen optimal zu nutzen.