Bautzen

Rehabilitierung von SED-Unrecht: Sachsen führend bei Anträgen und Entschädigungen

Neue Erkenntnisse zur Aufarbeitung von SED-Unrecht in Sachsen

Die Aufarbeitung von SED-Unrecht in Sachsen zieht weiterhin große Aufmerksamkeit auf sich. In den letzten zwei Jahren wurden über 1.000 Anträge auf Rehabilitierung vor sächsischen Gerichten gestellt. Im Jahr 2020 belief sich die Anzahl auf 652 Anträge, gefolgt von 409 im darauffolgenden Jahr. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zahlte während dieses Zeitraums mehr als 1,4 Millionen Euro an Entschädigungen aus. Diese Daten sind dem aktuellen Jahresbericht der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu entnehmen.

Die strafrechtliche Rehabilitierung richtet sich an Personen, die Opfer politisch motivierter Strafverfolgung in der ehemaligen DDR wurden. Durch die Rehabilitierung wird die damalige Strafe aufgehoben, was den Weg für soziale Ausgleichsleistungen ebnet. Zusätzliche Unterstützung erhalten ehemalige politische Häftlinge durch die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge in Bonn. In den Jahren 2021 und 2022 flossen fast 1,4 Millionen Euro an Betroffene in Sachsen, was deutlich über den Leistungen für Betroffene in anderen ostdeutschen Ländern wie Thüringen lag.

Experten führen das große Interesse an der Aufarbeitung in Sachsen auf die hohe Einwohnerzahl der Region im Vergleich zur DDR zurück sowie auf die Tatsache, dass viele Ausreisewillige in Sachsen lebten. Darüber hinaus ist Sachsens Härtefallfonds des Landtages, der politisch Verfolgten zugutekommt, für die Jahre 2021 und 2022 nahezu erschöpft. Jährlich stehen 100.000 Euro zur Verfügung, wobei im Jahr 2021 fast die gesamte Summe vergeben wurde. Im Jahr 2022 wurden erneut alle Mittel ausgeschöpft, wobei 21 Betroffene Hilfe erhielten.

Der Härtefallfonds des Landtages sieht einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 5.000 Euro für Betroffene vor, wobei medizinische Hilfen und altersgerechte Umbauten gefördert werden. Anträge können bei der Landesbeauftragten gestellt werden, vorausgesetzt, die Antragsteller wurden gemäß dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz rehabilitiert und sind wirtschaftlich beeinträchtigt. Die Unterstützung richtet sich insbesondere an ehemals politisch Verfolgte, die oft in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben.

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