Bautzen

Formfehler und Folgen: Neuer Bebauungsplan für Störmthal unwirksam

Was steckt hinter der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und welche weiteren Schritte sind am Schloss Störmthal geplant?

Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Unwirksamkeit des Bebauungsplans für die neue Ortsmitte in Störmthal festgestellt hat, haben die Beteiligten vor Ort ihr weiteres Vorgehen angepasst. Die Urteilsbegründung umfasste 40 Seiten und legte den Fokus auf einen formalen Fehler, der zur Unwirksamkeit führte. Die damalige Bürgermeisterin unterschrieb die Urkunde vor dem Einverständnis des Landkreises, was den Prozess in Frage stellte.

Um den Fehler zu beheben, plant die Gemeinde Großpösna ein ergänzendes Verfahren, um einen wirksamen Bebauungsplan noch in diesem Sommer zu erhalten. Ein Lärmschutzgutachter wurde beauftragt, zusätzliche Prüfungen vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf den Lärmschutz für Veranstaltungen und Gastronomie auf dem Schlossareal. Richter empfehlen ein neues Schallgutachten, da die Immissionen von verschiedenen Veranstaltungen und geplanten Wohnhäusern möglicherweise problematisch sein könnten.

Der Bauträger Bonava beobachtet die Situation genau und ist bereit, ergänzende Maßnahmen zum Schallschutz zu ergreifen, falls erforderlich. Die Gemeinde betont ihr Interesse an der öffentlichen Nutzung des Schlosses und berücksichtigt daher auch wirtschaftliche Belange. Das Gericht hat bestätigt, dass der Bebauungsplan insgesamt nicht schlecht ist und den Anforderungen an Denkmalschutz genügt. Eventuelle denkmalschutzrechtliche Fragen wurden auf nachgeordnete Genehmigungsverfahren verschoben, während Bonava bereits Genehmigungen für betroffene Wohnhäuser vorweisen kann.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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