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Bundesweiter Zoll-Schwerpunkt enthüllt Missstände in Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden hat kürzlich eine groß angelegte bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel– und Gaststättengewerbe durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie der Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug.

Insgesamt waren 114 Mitarbeiter des Hauptzollamtes an der Prüfung beteiligt. Sie besuchten über 50 Objekte in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau, um 261 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen zu befragen. Aus diesen Gesprächen ergaben sich rund 60 Verdachtsfälle von Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften, die nun weiterhin untersucht werden.

Die erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit den finanziellen Unterlagen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen werden geprüft. Der Zoll legt besonderen Wert auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie, Bereich, der dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Zoll durch seine Prüf- und Ermittlungsverfahren dazu beiträgt, die Sozialsysteme und Staatseinnahmen zu sichern und faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenweise als auch vollständig, und in stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen werden regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durchgeführt, um die Anzahl der Prüfungen in bestimmten Branchen zu maximieren.


OTS

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