In Bautzen gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Regelungen in verschiedenen Bereichen, die sowohl steuerliche als auch gebührenrelevante Aspekte betreffen. Zu den bedeutendsten Änderungen zählen die Anpassungen der Grundsteuer, der Kita-Entgelte sowie der Friedhofsgebühren. Diese Neuerungen wurden implementiert, um den gestiegenen Kosten und der veränderten Nachfrage Rechnung zu tragen.
Ein wesentlicher Punkt sind die neuen Hebesätze für die Grundsteuer. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die unter Grundsteuer A fallen, beträgt der neue Hebesatz 385, während er für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) auf 405 festgelegt wurde. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 420. Diese Anpassungen sind Teil eines größeren Reformprojekts, das die finanziellen Grundlagen der Kommunen stärken soll, nachdem das Grundsteuergesetz im Jahr 2025 in Kraft trat und neue Bewertungsmodelle einführte. Gemeinden haben damit die Möglichkeit, insgesamt höhere Einnahmen zu erzielen, was der Finanzierung wichtiger lokaler Projekte zugutekommt.
Neue Kita-Entgelte und zusätzliche Angebote
Im Bereich der frühkindlichen Betreuung gibt es ebenfalls Änderungen. Die Stadt Bautzen führt zusätzliche Angebote für städtische Horte und Kindertagesstätten ein, die eine Mitfinanzierung durch die Eltern erfordern. Bemerkenswert ist, dass diese neuen Entgelte nicht für Krippen gelten. Anstelle der bisherigen Barzahlungen erfolgt eine Abrechnung mit den Elternbeiträgen. Die festgelegten Absprachen sehen 1 Euro pro Monat in Kindertagesstätten und 2 Euro pro Monat in Horten vor.
Friedhofsgebühren und Grabarten
Die Gebühren für Friedhöfe erfahren ebenfalls eine Anpassung. So werden die Kosten für eine Erdreihengrabstätte für Personen ab dem zweiten Lebensjahr auf 64 Euro pro Jahr erhöht, was einen Anstieg von 56 Euro darstellt. Für Urnenreihengrabstätten steigen die Gebühren von 45 auf 51 Euro. Dies begründet sich in der sinkenden Nachfrage und den gestiegenen Kosten, die durch die Inflation verursacht werden.
Darüber hinaus führt die Stadt neue Grabarten ein, darunter Baumgrabanlagen, bei denen die Urne am Fuße eines Baumes beigesetzt wird. Diese Grabarten kosten 1.700 Euro und haben eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Ein weiteres bedeutendes Element ist die Reduzierung der Nutzungsdauer für Wahlgrabstätten von 30 auf 20 Jahre. Diese Maßnahmen spiegeln die aktuellen Trends in der Bestattungskultur wider, die zunehmend alternative Bestattungsformen priorisieren.
Zusätzlich zur Finanzierungsstruktur ist es wichtig, die Regulierung der Grundsteuer für Bestattungsplätze zu erwähnen. Laut dem Grundsteuergesetz können Friedhöfe von der Grundsteuer befreit werden, sofern sie die entsprechenden Anforderungen nach dem öffentlichen Friedhofs- und Bestattungsrecht erfüllen. Hierbei sind die Nutzung des Grundstücks und die verantwortliche Trägerschaft von entscheidender Bedeutung. Bestattungsunternehmen, die Flächen für die Vorbereitung der Bestattung nutzen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Dies könnte eine wichtige finanzielle Entlastung für die Kommunen darstellen und dabei helfen, die zunehmend teurer werdenden Friedhofsgebühren zu bewältigen. Haufe erläutert die genauen Bestimmungen, unter denen eine Steuerbefreiung möglich ist.
Die Herausforderungen im Bereich der Friedhofsverwaltung sind nicht zu unterschätzen. Viele Kommunen kämpfen mit steigenden Betriebskosten und sinkenden Einnahmen, was die Erhaltung von Friedhöfen oft gefährdet. Der Trend zu Urnenbestattungen hat zur Folge, dass Einnahmen aus traditionellen Erdsargbestattungen zurückgehen. Die Notwendigkeit für neue Konzepte in der Friedhofsverwaltung wird immer deutlicher. Unterstützungs- und Fördervereine spielen eine große Rolle, insbesondere in Städten, wo ehrenamtliches Engagement entscheidend für die Erhaltung zahlreicher Friedhöfe ist, wie in Kommunal berichtet wird.
Insgesamt zeigt sich, dass Bautzens neue Satzungen weitreichende Veränderungen mit sich bringen. Diese Reformen sind nicht nur notwendig, um den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, sondern auch, um die verschiedenen kommunalen Dienstleistungen nachhaltig zu finanzieren.