Vorfall | Gesetzgebung |
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Ort | Bautzen |
Bautzen. Ein dramatischer Rechtsstreit nimmt eine neue Wendung! Die Bautzener Baufirma Hentschke Bau und ihr Geschäftsführer Jörg Drews haben nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) vom 22. Oktober 2024 eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Unternehmenssprecher Falk S. Al-Omary bestätigt diesen Schritt und sorgt damit für Aufregung in der Branche.
Der Grund für diese Beschwerde? Hentschke Bau will das Urteil des OLG auf mögliche Rechtsfehler überprüfen lassen! Sollte der BGH gravierende Verfahrensfehler feststellen, könnte er das Verfahren zur Revision annehmen, obwohl das OLG Dresden dies zuvor nicht zugelassen hatte. Ein spannendes Szenario, das die Zukunft des Unternehmens und seines Geschäftsführers entscheidend beeinflussen könnte.
Der Hintergrund des Rechtsstreits
Im Zentrum des Konflikts steht ein Berufungsverfahren zwischen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen (VVN-BdA) und Hentschke Bau sowie Jörg Drews. Das OLG hat in seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Dresden aus der ersten Instanz teilweise zurückgenommen, was die Situation für die Bautzener Firma noch komplizierter macht.
Die kommenden Wochen könnten entscheidend sein, während alle Augen auf den BGH gerichtet sind. Wird das Gericht die Beschwerde annehmen und die rechtlichen Grundlagen des Urteils überprüfen? Die Spannung steigt, und die Auswirkungen könnten weitreichend sein!
Ort des Geschehens
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