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Asylsuchende in Burgenlandkreis: Arbeitsverweigerung und Sanktionen befeuern Debatte

Der Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt hat kürzlich Maßnahmen ergriffen, um Asylbewerber zur Mitarbeit für das Gemeinwohl zu verpflichten. Diese Maßnahmen beinhalten die Pflege von Parkanlagen, Mäharbeiten, die Ausbesserung von Bänken und Schutzhütten sowie die Beseitigung von Moos und Unkraut. In Kombination mit einem Sprachkurs sollen diese Tätigkeiten dazu dienen, die Integration der Menschen zu fördern. Laut dem Landkreis sind derzeit 96 Asylsuchende von dieser Verpflichtung betroffen.

Dennoch haben Recherchen ergeben, dass nur etwa ein Drittel der Asylbewerber regelmäßig an den Maßnahmen teilnimmt. Als Reaktion darauf hat der Landkreis begonnen, Sozialleistungen zu kürzen und Anhörungen durchzuführen. Landrat Götz Ulrich betont, dass es angemessen sei, die Menschen zu bestimmten Arbeiten zu verpflichten, um letztendlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für sie zu ermöglichen.

Dieser Schritt des Burgenlandkreises basiert auf dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende vorsieht, die der Allgemeinheit dienen. Die Tätigkeiten werden mit 80 Cent pro Stunde vergütet, sofern keine höheren Ausgaben entstehen. Weiger sich jemand, diese Aufgaben auszuführen, können die Sozialleistungen gekürzt werden.

In der Vergangenheit geriet bereits der Landkreis Mansfeld-Südharz in die Schlagzeilen, als 15 Asylsuchenden die Leistungen gekürzt wurden, weil sie sich geweigert hatten, bei Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser zu helfen. Kritiker, darunter der Geschäftsführer des Landesnetzwerkes Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt, Mamad Mohamad, betonen, dass Asylbewerber keine willfährigen, billigen Arbeitskräfte seien, die zur Arbeit verpflichtet werden können.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Sachsen-Anhalt weiterentwickeln wird und ob die Maßnahmen des Burgenlandkreises tatsächlich eine nachhaltige Integration der Asylbewerber fördern können.

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