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Asylbewerber in Sachsen-Anhalt: Arbeitspflicht sorgt für Kontroversen!

In Sachsen-Anhalt drohen Asylbewerbern Leistungskürzungen, wenn sie sich weigern, bei öffentlichen Arbeiten wie der Grünpflege oder nach Hochwassereinsätzen zu helfen – ein kontroverses Thema, das am Freitag im Landtag debattiert wird!

In Sachsen-Anhalt haben mehrere Landkreise entschieden, die Leistungen für Asylbewerber zu kürzen, die sich weigern, bei gemeinnützigen Arbeiten mitzuhelfen. Unter den betroffenen Kreisen sind der Burgenlandkreis, der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Landkreis Stendal. Im Burgenlandkreis beispielsweise sollen Asylbewerber an der Pflege öffentlicher Plätze mitwirken, wobei 28 Personen aktiv sind, während 32 die Tätigkeitsaufnahme abgelehnt haben. Diese Weigerung führt zu Sanktionen, die in Form von Leistungskürzungen von bis zu 50 Prozent der monatlichen Unterstützung zu spüren sind.

Im Landkreis Mansfeld-Südharz waren Asylbewerber kürzlich bei der Räumung von Sandsäcken nach einem Hochwasser im Einsatz, wobei 39 von 64 verpflichteten Personen der Einladung gefolgt sind. Die anderen 25, darunter 9 mit triftigen Gründen, sehen sich ebenfalls mit Leistungskürzungen konfrontiert. Im Landkreis Stendal beteiligen sich Asylbewerber an Reinigungs- und Pflegearbeiten in Gemeinschaftsunterkünften, auch hier kommen möglicherweise Kürzungen auf die Verweigerer zu, obwohl die genaue Zahl derjenigen, die abgelehnt haben, nicht erfasst wird. Weitere Details zu dieser Thematik finden sich hier.

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