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AfD-Kandidat verspielt Sieg bei Bürgermeisterwahl – Wahl für ungültig erklärt!

Ungültige Bürgermeisterwahl: Warum die Wahl des AfD-Kandidaten in Großschirma für ungültig erklärt wurde.

Das Landratsamt hat die Bürgermeisterwahl in Großschirma (6000 Einwohner) für ungültig erklärt, obwohl der AfD-Kandidat Rolf Weigand am 3. März mit knapp 60 Prozent der Stimmen gewonnen hatte. Der Grund für die Annullierung des Wahlergebnisses war ein Formfehler von Weigand. Er hatte vergessen, seinen eigenen Wahlvorschlag eigenhändig zu unterschreiben, was gesetzlich seit 2022 erforderlich ist. Aufgrund dieser Unregelmäßigkeit entschied die Kommunalaufsicht nach Prüfung der Wahlunterlagen, die Bürgermeisterwahl aufzuheben, was bedeutet, dass die Wahl vollständig wiederholt werden muss.

Die Stadt Großschirma wurde aufgefordert, eine Neuwahl anzusetzen, bei der neben Weigand auch die anderen Kandidaten – André Erler von der unabhängigen Bürgerbewegung und CDU-Mann Gunther Zschommler – erneut antreten können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich weitere oder neue Kandidaten für die Bürgermeisterwahl aufstellen lassen. Ein möglicher Wahltermin für die Neuwahl würde der 9. Juni sein, parallel zu den Europawahlen und den Kommunalwahlen in Sachsen.

Trotz der Entscheidung des Landratsamtes haben alle betroffenen Kandidaten die Möglichkeit, gegen die Annullierung des Wahlergebnisses zu klagen. Somit bleibt abzuwarten, ob Weigand und die anderen Bewerber rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen werden, um ihren Platz auf dem Wahlzettel zurückzuerlangen. Der Ausgang dieser rechtlichen Schritte könnte Einfluss auf den weiteren Verlauf der Bürgermeisterwahl in Großschirma haben.

Lebt in Amberg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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