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AfD-Chef Höcke erneut verurteilt: 16.900 Euro Geldstrafe für NS-Parole

Verwendung von NS-Parolen – Eine Verurteilung mit Folgen

Ein weiteres Kapitel im Gerichtssaal für den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke (52), der am Montag wegen der Verwendung einer NS-Parole erneut zur Kasse gebeten wurde. Das Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) sprach den Politiker schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16 900 Euro. Dies ist bereits das zweite Urteil gegen Höcke in dieser Angelegenheit.

Ein klarer Fall?

Die 5. Strafkammer am Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass Höcke bei einem Stammtisch in Gera (Thüringen) im Dezember 2023 die Parole „Alles für Deutschland“ gerufen hatte, eine Parole, die Adolf Hitlers Sturmabteilung zuzuordnen ist.

Konsequenzen und Reaktionen

Das Gericht betonte, dass es keinerlei Zweifel an Höckes Täterschaft gebe. Der Politiker selbst beteuerte, keine Straftat begehen zu wollen und beschuldigte sogar die „Antifa“, den Satz provokativ gerufen zu haben, um ihm Schwierigkeiten zu bereiten.

Höcke und seine Anwälte argumentierten vehement für einen Freispruch und warfen dem Gericht vor, ein politisches Urteil gefällt zu haben. Der Politiker drohte sogar mit einem Untersuchungsausschuss seitens seiner Parteifreunde in Sachsen-Anhalt.

Eine warnende Stimme aus dem Gerichtssaal

Richter Jan Stengel wies diese Anschuldigungen zurück und betonte, dass politische Urteile in diesem Fall nicht angebracht seien. Staatsanwalt Benedikt Bernzen forderte eine Freiheitsstrafe und eine hohe Geldstrafe sowie eine Wahlsperre für zwei Jahre für Höcke.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird Björn Höcke als vorbestraft gelten, was erhebliche Konsequenzen für seine politische Karriere haben könnte.

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