PolitikSachsen-Anhalt

Zweiter Prozess gegen Höcke in Halle: Termine für Verhandlung stehen fest

Der AfD-Politiker Björn Höcke wird Ende Juni erneut vor dem Landgericht in Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Die Anklage bezieht sich auf eine Rede, die Höcke im Dezember letzten Jahres in Gera gehalten haben soll. Dabei soll er den ersten Teil eines verbotenen Nazi-Spruchs selbst ausgesprochen und das Publikum animiert haben, den zweiten Teil zu rufen. Die Verhandlungstermine sind für den 24. und 26. Juni angesetzt.

Das Landgericht Halle verurteilte Höcke am 14. Mai wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe. Es wurde festgestellt, dass Höcke die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ in einer Rede im Mai 2021 in Merseburg verwendet hat. In Bezug auf den Fall in Gera wird angenommen, dass Höcke und das Publikum sich der verbotenen Parole der SA der NSDAP bewusst waren.

Höcke hat die Vorwürfe bezüglich der Rede in Merseburg bestritten und seine Verteidiger haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Fall wird nun an den Bundesgerichtshof weitergeleitet, daher ist das Urteil vorläufig nicht rechtskräftig. Im Falle einer Verurteilung in Gera droht Höcke eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Björn Höcke wird als einer der kontroversesten Politiker in Deutschland angesehen. Er plant, als Spitzenkandidat der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen im September anzutreten. Sein Landesverband wird als gesichert rechtsextrem vom Landesverfassungsschutz eingestuft.

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