Bei einer Gepäckkontrolle am Flughafen BER entdeckten Zollbeamte am 21. Januar 2025 eine verbotene Feuerwerksbatterie bei einer 65-jährigen Reisenden, die aus Bangkok über Doha einreiste. Die gefährliche Ware, produziert in China, hatte weder einen Hinweis auf die Nettoexplosivmasse noch eine CE-Kennzeichnung oder einen Konformitätsnachweis.

Die Rentnerin aus Sachsen-Anhalt wollte die 36-Schuss-Batterie für ihre Enkel mitbringen, konnte jedoch keine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz vorlegen. Daher wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs eingeleitet. Nun wird untersucht, wie es möglich war, dass diese gefährliche Fracht trotz der Sicherheitskontrollen an Bord gelangte. – OTS