Wittenberg

Kündigung bei Straftatverdacht: Arbeitgeber und Rechtslage in Berlin

Die unsichtbare Grenze zwischen persönlicher und beruflicher Verantwortung

Bei einem Verdacht auf eine Straftat, die nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, oder einer Ordnungswidrigkeit im privaten Bereich stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber aufgrund dieser Umstände das Arbeitsverhältnis kündigen darf. Laut Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gilt während eines Ermittlungsverfahrens die Unschuldsvermutung. Demzufolge allein die Existenz eines solchen Verfahrens rechtfertigt keine Kündigung. Sollte die vermeintliche Straftat oder Ordnungswidrigkeit keinerlei Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben, wäre eine Kündigung in den meisten Fällen nicht rechtens. In einem solchen Fall hätten Arbeitnehmer das Recht, vor dem Arbeitsgericht dagegen vorzugehen.

Wenn jedoch tatsächlich eine Straftat begangen wurde, die eine längere Freiheitsstrafe nach sich zieht, ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtens. Im Falle einer Geldstrafe, die mit der beruflichen Tätigkeit nicht in Verbindung steht, kann die Kündigung laut Meyer oft nicht gerechtfertigt werden. Arbeitnehmer sind generell nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über laufende Ermittlungsverfahren oder verhängte Sanktionen zu informieren, solange diese keinen Bezug zur Arbeitsstelle haben.

Entscheidend für die rechtliche Beurteilung einer möglichen Kündigung ist der sachliche Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der begangenen oder angenommenen Straftat beziehungsweise Ordnungswidrigkeit. Ein Beispiel, das Meyer anführt, verdeutlicht dies: Ein Buchhalter, der außerhalb seiner Arbeitszeit wegen Trunkenheit am Steuer belangt wird und seinen Führerschein verliert, kann weiterhin seiner Tätigkeit nachgehen. Im Gegensatz dazu könnte ein Busfahrer, der aufgrund eines Verkehrsverstoßes seinen Führerschein abgeben muss, aufgrund mangelnder Verlässlichkeit für die betriebliche Fahrzeugführung im öffentlichen Verkehr je nach Einzelfall entlassen werden.

Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung hängt demnach von den individuellen Umständen ab. Betroffene, die mit einer solchen Situation konfrontiert sind, sollten sich juristischen Rat einholen, um ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu klären. Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), steht als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, um bei arbeitsrechtlichen Fragen Unterstützung zu bieten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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