Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bundesfinanzministerium im Zusammenhang mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac vor zehn Jahren bestimmte Dokumente geheim halten darf. Es bestätigte größtenteils die Entscheidung der Vorinstanz, forderte jedoch, dass das Ministerium sieben der angeforderten Dokumente dem Netzwerk zur Verfügung stellen muss. Eine weitere Prüfung und Entscheidung zu einem weiteren Dokument wurden ebenfalls angeordnet.
Die Dokumente, um die es geht, beinhalten unter anderem Ausschussprotokolle, Unterlagen zu Sitzungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sowie Stellungnahmen der Landesfinanzbehörden. Das OVG stellte fest, dass einige Dokumente aufgrund von Ausschlussgründen geheim gehalten werden müssen, darunter das Steuergeheimnis Dritter und die Vertraulichkeit der genannten Finanzbehördensitzungen. Zudem wurde klargestellt, dass einige Dokumente nicht offengelegt werden müssen, da sie nicht vom Informationsantrag des Klägers erfasst sind.
Attac verlor im Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit aufgrund seiner als zu politisch eingestuften Arbeit. Diese Entscheidung führte dazu, dass Mitglieder und Unterstützer keine steuerlichen Vorteile mehr genießen konnten, während das Netzwerk selbst steuerpflichtig wurde. Attac kämpft seitdem gegen die Entscheidung des Finanzamts und strebt Einblicke in die damaligen Entscheidungsprozesse an, um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zu überprüfen.