Kriminalität und JustizSachsen-Anhalt

Vorbestrafter Sexualstraftäter vor Gericht: Kindesmissbrauch über Online-Spieleplattform

Der Prozess gegen einen 51-jährigen verurteilten Sexualstraftäter hat vor dem Berliner Landgericht begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, in 15 Fällen kinderpornografische Videoaufnahmen hergestellt zu haben, an denen ein elfjähriges Mädchen beteiligt war. Die Aufnahmen wurden während Videochats zwischen April und Juli 2023 erstellt. Zu diesem Zeitpunkt stand der Mann unter Führungsaufsicht, nachdem er eine mehrjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verbüßt hatte und ihm jeglicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen untersagt worden war.

Im aktuellen Prozess droht dem Angeklagten eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und der Herstellung von Kinderpornografie. Zusätzlich zur Strafe könnte auch die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt, um den Fall ausführlich zu behandeln. Die Straftaten wurden über eine Online-Spieleplattform begangen, über die der Mann Kontakt zu dem minderjährigen Opfer aufgenommen hatte.

Die erneute Konfrontation mit einem Gerichtsverfahren aufgrund schwerwiegender Straftaten wirft erneut Fragen über die Wirksamkeit von Führungsaufsicht und Maßnahmen zur Überwachung von Sexualstraftätern auf. Die zunehmende Nutzung digitaler Plattformen für die Begehung von Straftaten stellt auch eine Herausforderung für die Ermittlungsbehörden dar, da der virtuelle Raum oft weniger reguliert ist als physische Umgebungen. Die breite Verfügbarkeit von Online-Plattformen macht es schwieriger, solche Verbrechen zu verhindern und Täter effektiv zu überwachen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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