Ein syrischer 20-Jähriger hatte am Valentinstag kein Glück! Am Freitag, dem 14. Februar, wurde er um 15:31 Uhr am Stendal Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder vorlag. Er wurde im vergangenen Jahr wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt – die Strafe? 250 Euro oder 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe!

Da der Mann nur einen minimalen Teil der Geldstrafe gezahlt hatte und dem Strafantritt nicht nachkam, erließ das Amtsgericht Frankfurt/Oder im November 2024 den Haftbefehl. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und informierten ihn über die Situation. Da er nicht in der Lage war, die geforderten 240 Euro zu zahlen, wurde er an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Ein tödlicher Valentinstag für ihn!