Stendal

Grundschullehrerin aus der Altmark kann trotz Kündigung zurück in den Schuldienst

Rückkehr in den Schuldienst: Details zur Einigung im Streitfall Sachsen-Anhalt

Eine Grundschullehrerin aus der Altmark, die vom Land gekündigt wurde, kann in den Schuldienst zurückkehren. Bei einem Prozesstermin vor dem Arbeitsgericht Stendal einigte sie sich mit dem Landesschulamt auf einen Vergleich. Gemäß der Vereinbarung wird die Lehrerin ab dem 1. Mai 2024 wieder arbeiten können, jedoch ist sie verpflichtet, eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu leisten. Die Gehaltszahlung für die vergangenen Monate, in denen sie nicht arbeiten durfte, wird jedoch nicht nachgeholt.

Die Kündigung der Lehrerin wurde als unverhältnismäßig eingestuft. Beiden Seiten wurde bis zum 26. April Zeit gegeben, um Widerspruch gegen das Vergleichsangebot einzulegen. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, tritt der Vergleich in Kraft. In diesem Fall wird die Lehrerin ihre Tätigkeit im Schuldienst ab Mai 2024 wieder aufnehmen können.

Der Fall der gekündigten Lehrerin wirft Licht auf die Herausforderungen, denen Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt gegenüberstehen können. In der Bildungslandschaft des Bundeslandes sind immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Lehrern und dem Land zu beobachten, die auch vor Gericht ausgetragen werden. In diesem konkreten Fall führte letztendlich ein gerichtlicher Vergleich zur Möglichkeit für die Lehrerin, trotz der vorherigen Kündigung, in den Schuldienst zurückzukehren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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