Ein 35-Jähriger musste im Gefängnis landen, nachdem er eine Geldstrafe von 4.775 Euro nicht bezahlen konnte. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei am 4. Januar 2025 in einem Zug zwischen Wittenberge und Stendal stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin vorlag. Der Mann, der bereits 2019 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 5.500 Euro verurteilt worden war, hatte nur einen geringen Betrag von 725 Euro bezahlt und seither keine weiteren Zahlungen geleistet.
Die Bundespolizisten nahmen den gesuchten Mann fest und fanden bei seiner Durchsuchung etwa sechs Gramm Drogen, vermutlich Amphetamin. Dies führte zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wegen der nicht beglichenen Geldstrafe wurde der Mann am selben Abend in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Polizei informierte die zuständigen Behörden über den Vollzug des Haftbefehls.