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Sechster Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt: Bewerbungen ab sofort möglich!

Das Land Sachsen-Anhalt hat bekannt gegeben, dass der Musikpreis des Landes im Jahr 2024 zum sechsten Mal verliehen wird. Bewerbungen für den mit 10.000 Euro dotierten Preis können ab sofort bei der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur eingereicht werden. Der Preis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler im Bereich Musikschaffen und Interpretation, die durch ein anerkanntes Lebenswerk oder ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und somit einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra betonte die Bedeutung des Musikpreises für Sachsen-Anhalt als Aushängeschild und lobte die Vielfalt und Qualität der Musikszene des Landes. Er betonte, dass der Preis das kreative Schaffen der Musikerinnen und Musiker würdigt und erwartet eine Vielzahl hoch qualifizierter Bewerbungen.

Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger können von Musikvereinen, Musikinstitutionen sowie Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden. Die Personen oder Ensembles müssen eine besondere Verbindung zum Land Sachsen-Anhalt haben, sei es durch Geburt, Wohnsitz, Anstellung oder künstlerisches Schaffen. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am 31. Juli 2024.

Die Entscheidung über die Preisträgerin oder den Preisträger liegt beim Minister für Kultur, der auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge von einer Jury beraten wird. Seit der Einführung des Musikpreises im Jahr 2015 wurden bereits verschiedene Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet, darunter der Chorleiter Prof. Dr. Friedrich Krell aus Wernigerode, die Anhaltische Philharmonie Dessau, der Violinist Zsolt-Tihamer Visontay, und Prof. Ragna Schirmer aus Halle (Saale) sowie der Komponist Jakob Ullmann.

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