In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Fälle von Tierquälerei in Deutschland, die das öffentliche Bewusstsein für den Schutz von Tieren geschärft haben. Jüngstes Beispiel ist die laufende strafrechtliche Verhandlung gegen die Betreiberin einer Tierpension in Bad Lauchstädt, im Saalekreis. Vor drei Jahren alarmierte eine Tierärztin die zuständigen Behörden, nachdem sie einen Hund in schlechtem Zustand vorgestellt hatte. Daraufhin überprüfte das Veterinäramt die Pensionsräume und stellte fest, dass scheinbar gesunde Hunde mit nässenden Wunden zurückgebracht wurden. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 1.600 Euro. Die Verhandlung ist für Ende März angesetzt, wie MDR berichtet.

Dem Veterinäramt war bekannt, dass die Betreiberin, Silvia S., seit 2016 ohne Genehmigung arbeitete. Dies wurde durch E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Bauamt und der Betreiberin, die Ende 2021 stattfand, belegt. Die Staatsanwältin Ivonne Golinski bestätigte, dass es Silvia S. verwaltungsrechtlich verboten war, mit Hunden zu arbeiten. Nach Angaben von Karsten Kolbig vom Amtsgericht Halle könnte das Verbot vom Landkreis Saalekreis ausgesprochen worden sein.

Ermittlungen und Folgen

Die Situation wird durch die Umstände verschärft, dass das Veterinäramt möglicherweise interne Verbote umgeht, die der Betreiberin dennoch erlaubten, Tiere zu betreuen. Solche Vorkommnisse machen deutlich, wie wichtig die regelmäßige Überprüfung von Tierpensionen und deren Bedingungen ist.

Ein weiterer besorgniserregender Vorfall ereignete sich in einer nicht genehmigten Tierpension im Kreis Gießen, wo Mitarbeiter des Veterinäramts und des Tierschutzvereins 17 Tiere aus erbärmlichen Zuständen retteten. Laut Gießener Anzeiger lebten die Tiere in verunreinigten und unhygienischen Verhältnissen. Die Tierpension war ebenso ohne Betriebsgenehmigung betrieben worden. Die in Not geretteten Tiere wurden zum Teil medizinisch versorgt und in ein Tierheim gebracht, wo sie zunächst gebadet und frisiert wurden.

Verantwortung und Prävention

Die Vorsitzende des Tierschutzvereins Gießen, Astrid Paparone, macht darauf aufmerksam, dass es häufig zu solchen Fällen kommt, weil Tiere von ihren Besitzern an der Haustür übergeben wurden. Gleichzeitig warnt sie Tierbesitzer, die Unterbringung in Pensionen gründlich zu überprüfen. Da die Tierschutzorganisationen oft stark ausgelastet sind, wird um Spenden zur Unterstützung der Pflege der Tiere gebeten.

Im Kontext dieser Vorfälle ist es wichtig, dass auch auf internationaler Ebene gegen Tierquälerei vorgegangen wird. Der Tierschutzbund empfiehlt, bei Beobachtungen von Tierquälerei vor Ort zu dokumentieren und gegebenenfalls die Verantwortlichen anzusprechen, um rechtzeitig zu handeln. Eine zeitgerechte Meldung an die örtliche Polizei oder Tierschutzorganisation kann entscheidend sein, um das Leid von Tieren zu lindern.