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Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke: NS-Vokabular vor Gericht

Höcke vor Gericht: Skandal um NS-Vokabular und verbotene Parole - Was erwartet den Thüringer AfD-Chef?

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wird vor Gericht angeklagt, weil er verdächtigt wird, verbotene Parolen der SA verwendet zu haben. Der Prozess gegen den 52-Jährigen hat vor dem Landgericht in Halle begonnen. Es wird ihm vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in Reden verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass er in zwei Reden eine verbotene Losung der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, der Sturmabteilung (SA), benutzt hat. Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen ihn, da sein Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft wird und vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Im Falle einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die Anklage gegen Höcke basiert auf einer Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg gehalten haben soll, in der er die Formulierung „Alles für Deutschland“ verwendet hat. Dies führte zur Anzeige des sachsen-anhaltischen Grünen-Chefs Sebastian Striegel, da dies als strafbar angesehen wurde. Auch ein weiterer Vorfall im Dezember desselben Jahres bei einer Veranstaltung in Gera, in der er erneut die Losung verwendet haben soll, wird ihm zur Last gelegt. Trotz des Verteidigens seiner Wortwahl in einem TV-Duell, wo er die Parole als frei interpretiert und die Unkenntnis bezüglich der Bedeutung beteuert hat, muss sich Höcke nun vor Gericht verantworten.

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Die Konsequenzen des Prozesses könnten weitreichend sein, da Höcke Ministerpräsident von Thüringen werden will. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten könnte sein aktives und passives Wahlrecht vorübergehend entziehen und ihn somit für die politische Tätigkeit disqualifizieren. Zusätzlich droht ihm ein weiterer Prozess am Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. Trotz früherer Ermittlungen muss sich Höcke nun erstmals vor Gericht verantworten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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