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Prozess gegen Höcke: NS-Symbolik in Reden verwendet

Von politischem Kalkül bis zur Gerichtsverhandlung: Der Fall Höcke und die SA-Parole.

Die Verwendung einer verbotenen Parole der SA durch Björn Höcke, den AfD-Chef von Thüringen, hat zu einer Anklage geführt, die nun vor dem Landgericht in Halle verhandelt wird. Es wird ihm vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen genutzt zu haben, was zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen könnte. Die Unschuldsvermutung gilt bis zur Verurteilung.

Der Ausgangspunkt der Anklage war eine Rede, die Höcke im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt hielt. Er verteidigte seine Wortwahl in einem Fernsehinterview und erklärte, dass er die Parole in einer freien Wahlkampfrede verwendet habe. Er behauptete, nicht gewusst zu haben, dass „Alles für Deutschland“ eine SA-Parole sei. Kritiker riefen zu Demonstrationen auf, um gegen Höcke zu protestieren.

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Höcke ist auch in einem weiteren Prozess in Thüringen mit dem Vorwurf der Volksverhetzung konfrontiert. Sein politisches Zukunftspotenzial könnte beeinträchtigt werden, falls er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, was zu einem Verlust des Wahlrechts führen würde. Die Parteiengesetze besagen, dass Personen ohne Wahlrecht nicht Mitglieder von Parteien sein dürfen.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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