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Prozess gegen AfD-Politiker Höcke: Staatsanwaltschaft fordert 6 Monate auf Bewährung

Bewährungsstrafe und NS-Vokabular: Was genau wird AfD-Politiker Höcke vorgeworfen?

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke hat die Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Anklage argumentiert, dass es für Höcke unvorstellbar sei, nicht gewusst zu haben, dass die Losung „Alles für Deutschland“ eine verbotene SA-Parole darstellt. Das Gericht hatte zuvor erwähnt, dass es allenfalls eine Geldstrafe als angemessene Strafe betrachtet, was von der Staatsanwaltschaft nicht unterstützt wird.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft, dass Höcke 10.000 Euro zahlen soll, bevorzugt als Spende für gemeinnützige Organisationen wie Demokratieförderprojekte oder NS-Gedenkstätten. Die vorgeschlagene Strafe reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Gefängnis. Björn Höcke wird beschuldigt, den verbotenen Nazi-Spruch in einer Rede in Merseburg verwendet zu haben und bestreitet diese Vorwürfe.

Der ehemalige Geschichtslehrer Höcke hatte die fragliche Rede bereits im Mai 2021 gehalten, und der Prozess gegen ihn begann Mitte April. Die Staatsanwaltschaft legte ihm die Verwendung verfassungswidriger Symbole und terroristischer Organisationen zur Last. Die Anklage stützt sich auf ein Video von der Rede in Merseburg und betont, dass Höcke sich bewusst mit dem Nationalsozialismus auseinandergesetzt hat, um sein Vokabular strategisch zu nutzen. Der Staatsanwalt argumentiert, dass Höcke durch seine Reichweite die Parole „Alles für Deutschland“ wieder „salonfähig gemacht“ hat. Das Urteil wird am selben Tag erwartet.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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