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AfD-Politiker Björn Höcke: Prozessauftakt vor Landgericht in Halle

Die dubiosen Verwicklungen im Prozess gegen Björn Höcke

Vor dem Landgericht in Halle hat der erste Verhandlungstag im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke begonnen. Die Kammer entschied kurz vor Beginn, die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ in Gera von dem Fall in Merseburg zu trennen. Dieser Schritt erfolgte aufgrund eines kurzfristigen Wechsels der Verteidigung von Höcke.

Björn Höcke wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben, was mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden könnte. Die Verteidigung von Höcke hatte bis zum Verhandlungstag noch keine Einsicht in die Akten des Vorfalls in Gera erhalten und war daher nicht ausreichend vorbereitet.

Die Anklage gegen Höcke basiert hauptsächlich auf einer Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg gehalten hat. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, die verbotene Parole der SA im vergangenen Dezember bei einer Veranstaltung in Gera verwendet zu haben. Demonstranten haben sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt, darunter Gruppen wie „Halle gegen Rechts“ und die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“.

Björn Höcke möchte bei den Landtagswahlen in Thüringen als AfD-Spitzenkandidat antreten, obwohl seine Partei vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird. Neben dem Prozess in Halle muss sich Höcke auch einem weiteren Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen stellen. Vor Prozessbeginn verteidigte er sich in einem TV-Duell, indem er seine Wortwahl in Bezug auf die umstrittene Parole erklärte.

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