Kriminalität und JustizPolitikSachsen-Anhalt

Rechtsextremer AfD-Chef Höcke wegen Verwendung verbotener NS-Parole zu Geldstrafe verurteilt

Der Thüringer AfD-Chef Höcke wird im Juni zum zweiten Mal vor Gericht stehen, da er eine verbotene NS-Parole verwendet hatte. Das Landgericht Halle teilte mit, dass er sich ab dem 24. Juni wegen einer Rede in Gera im vergangenen Dezember verantworten muss. In dieser Rede soll Höcke erneut den Slogan „Alles für Deutschland“ verwendet haben, obwohl bereits ein Strafverfahren gegen ihn wegen derselben Parole eingeleitet worden war. Es wird berichtet, dass er den ersten Teil des Slogans gerufen und das Publikum dazu animiert haben soll, das Wort „Deutschland“ zu ergänzen.

Bereits am 14. Mai wurde der AfD-Politiker zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt, da er denselben Spruch bereits bei einer Kundgebung im Mai 2021 in Sachsen-Anhalt verwendet hatte. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, da Höcke Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat. Sollte es zu einer Verurteilung im zweiten Verfahren kommen, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder erneut eine Geldstrafe. Höcke bestreitet die Anschuldigungen vehement.

Es bleibt abzuwarten, wie das zweite Gerichtsverfahren gegen Höcke ausgehen wird und ob er erneut verurteilt wird. Die kontroverse Verwendung der NS-Parole hat bereits zu einem Urteil geführt, welches der Politiker derzeit juristisch anfechtet. Die öffentliche Reaktion auf diese Vorfälle wird auch die Zukunft von Höcke innerhalb der AfD und in der politischen Landschaft Deutschlands beeinflussen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Situation spannend und wirft weiterhin Fragen auf, wie mit derartigen politischen Äußerungen umgegangen werden soll.

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