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NRW tritt dem technischen Entwicklerverbund Linie6Plus bei: Sachsen-Anhalt als Geschäftsstelle

Digitaler Bürgerservice: Die neue Plattform, die Nordrhein-Westfalen ebenfalls nutzt

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) haben kürzlich eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung besagt, dass NRW dem technischen Entwicklerverbund „Linie6Plus“ beigetreten ist, wodurch Nordrhein-Westfalen nun eines von insgesamt zehn Mitgliedsländern des Kooperationsverbundes ist. Sachsen-Anhalt fungiert dabei als Geschäftsstelle des Verbundes.

Die Mitgliedsländer nutzen die Plattform der „Infodienste Linie6Plus“, um Verwaltungsleistungen zu beschreiben und über das Internet für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Ziel dieses digitalen Angebots besteht darin, dass sämtliche Leistungen der öffentlichen Verwaltung vernetzt und über ein einziges Portal deutschlandweit verfügbar sind.

In Sachsen-Anhalt ist der „Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt“ unter buerger.sachsen-anhalt.de aktiv. Hier können sowohl Bürger als auch Unternehmen schnell und unkompliziert Informationen zu Verwaltungsleistungen, den dazugehörigen Rechtsvorschriften und Gebühren, zu den Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden sowie zu den Kontaktdaten der örtlich zuständigen Ansprechpartner finden.

Zusätzlich zu Nordrhein-Westfalen und den Gründungsmitgliedern Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gehören die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und das Saarland dem Verbund Linie6Plus an. Dieser stellt zentral bereitgestellte Infodienste bereit, zu denen auch die Melde-Plattform „Sag’s uns einfach“ gehört, unter sagsunseinfach.de. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anliegen, Fragen, Ideen oder Beschwerden zu melden.

Es sei erwähnt, dass Sachsen-Anhalt bereits im E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA) festgelegt hat, dass Basisdienste über das Landesportal bereitgestellt werden müssen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Informationen zu Verwaltungsleistungen. Durch die im Januar 2023 vom Kabinett verabschiedete Portalverordnung wird konkret festgelegt, wie das Landesportal www.sachsen-anhalt.de für diese Zwecke genutzt werden soll. Es fungiert als Vermittlungsstelle für die Kommunikation zwischen Bürgern und Unternehmen auf der einen Seite und Behörden sowie deren elektronischen Verwaltungsleistungen auf der anderen Seite.

Lebt in Albersdorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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