Am Dienstag, dem 11. Februar, lädt die Stadt Osterholz-Scharmbeck zu einer Informationsveranstaltung über das bedeutende Wohnbauprojekt „Auf der Wulfsküche“ ein. Diese findet ab 18 Uhr im großen Ratssaal der Stadt statt. Stadtplaner haben die Aufgabe, den aktuellen Sachstand des Projekts vorzustellen und die Planungsabsichten darzulegen. Der Veranstaltungstermin kommt nach der Genehmigung des Vorentwurfs durch den Verwaltungsausschuss (VA) am 16. Januar, wie Weser-Kurier berichtet.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung wird die 80. Änderung des Flächennutzungsplans für Wulfsküche stehen, sowie der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nummer 214 „Auf der Wulfsküche“. Die Stadtverwaltung wird die Gäste begrüßen und das Planungsbüro wird die Möglichkeit bieten, Fragen und Anmerkungen der Bürger aufzunehmen. Diese Informationsveranstaltung stellt den Auftakt für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren dar.

Öffentliche Beteiligung und Auslegung

Ab dem 11. Februar bis zum 14. März werden die Unterlagen zum Vorentwurf mit einer Kurzbegründung im Rathaus zur Einsichtnahme ausliegen. Interessierte Bürger können die Planunterlagen im Flur des Fachbereichs Stadtplanung im 2. Obergeschoss einsehen. Stellungnahmen sind während der Auslegungsfrist problemlos möglich. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind Montag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Zusätzlich sind alle Planunterlagen auch online auf der Website der Stadt osterholz-scharmbeck.de einsehbar.

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Neuerungen in der Bauleitplanung

Im Kontext der Bauleitplanung hat der Deutsche Bundestag im Sommer 2023 eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) verabschiedet, die die Öffentlichkeitsbeteiligung nun weitgehend digitalisiert. Laut den neuen Regelungen, die in § 3 Abs. 2 BauGB verankert sind, werden Entwürfe der Bauleitpläne samt Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht. Dies verbessert die Zugänglichkeit für Bürger und ermöglicht eine einfachere Teilnahme am Planungsverfahren, wie anwalt.de erklärt.

Für Bürger, die keinen Internetzugang haben, bleiben weiterhin Zugangsmöglichkeiten in Papierform oder über elektronische Lesegeräte bestehen. Darüber hinaus sind die Kommunen verpflichtet, in ihrer Bekanntmachung auf die Möglichkeit der elektronischen Stellungnahme hinzuweisen, was die Interaktion und Beteiligung der Öffentlichkeit verstärkt.

Die verkürzten Fristen für die Genehmigung des Flächennutzungsplans stellen einen weiteren Schritt zur Effizienzsteigerung im Bauleitplanverfahren dar, was dem wachsenden Bedarf an Wohnraum Rechnung trägt. Die Stadt Osterholz-Scharmbeck sieht sich durch diese Maßnahmen in der Lage, die notwendigen Planungsprozesse zügig voranzutreiben und gleichzeitig die Bürger in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.