Magdeburg

Urteil: Quedlinburger Kfz-Mechaniker gesteht Drogendelikte – Unterbringung in Entziehungsanstalt

Zwischen Drogenkonsum und Therapie: Das Urteil im Fall des geständigen Diebstahls und Betrugs im Harz

Das Landgericht Magdeburg fällte ein Urteil über einen Drogenabhängigen aus Quedlinburg, der eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren erhielt. Der Angeklagte, ein gelernter Kfz-Mechaniker, gestand sämtliche ihm vorgeworfenen Straftaten, die er begangen hatte, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Der Prozess verlief ohne ausführliche Plädoyers, und die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten.

Anwalt Christian Eifler hielt eine Strafe von vier Jahren und drei Monaten für angemessen, da die begangenen Taten bereits einige Zeit zurücklagen. Sein Kollege Jens Glaser plädierte auf eine mildere Strafe, da der Angeklagte seine Alleintäterschaft eingestanden hatte. Trotz seiner aktiven Teilnahme an Maßnahmen zur Drogenbekämpfung während seiner aktuellen Haftstrafe warnte ein Gutachter vor einem Rückfallrisiko des Angeklagten.

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Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie betonte die Bedeutung einer Suchttherapie, um das Rückfallrisiko zu minimieren. Aufgrund der Rückkehr des Angeklagten in delinquente Strukturen wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben der Haftstrafe empfohlen. Die Kammer des Landgerichts stimmte diesem Vorschlag zu und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sowie die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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