Am 28. Dezember 2024 gab es neue Entwicklungen bezüglich der Gefährderansprachen in Magdeburg, die auf einen Beschuldigten aus dem Salzlandkreis abzielen. Laut meetingpoint-jl.de wurden mehrere Gespräche mit dem Beschuldigten zu potenziellen Gefährdungen initiiert. Die erste Gefährderansprache fand am 28. September 2023 im Polizeirevier Salzlandkreis statt.
Darauf folgte eine zweite Gefährderansprache am 4. Oktober 2024 an seinem Arbeitsplatz. Am 2. und 4. Dezember 2023 gab es jeweils zwei Versuche einer Gefährderansprache, sowie einen weiteren Versuch am 5. Dezember 2023. Es wurde jedoch festgestellt, dass keine schriftlichen Gefährderansprachen an den Beschuldigten erfolgten. Ein verbreitetes Dokument, das angeblich eine schriftliche Kontaktaufnahme durch die Polizei belegen sollte, wurde als falsch identifiziert. Dieses Dokument protokolliert zwar eine durchgeführte Gefährderansprache, wurde jedoch vom Beschuldigten unterschrieben.
Hintergrund zu Gefährderansprachen
Die Thematik der Gefährderansprachen ist nicht neu. Wie sueddeutsche.de berichtete, kam es vor rund zehn Jahren zu einer Gefährderansprache bei Taleb al-A., der zuvor Drohungen ausgesprochen hatte. Bei dieser Person fand eine weitere, ein Jahr zuvor geplante Ansprache nicht statt. Taleb al-A. wurde nicht als Gefährder eingestuft, was gemäß der Definition des Bundeskriminalamts bedeutet, dass keine Tatsachen vorlagen, die die Annahme rechtfertigten, er könnte politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen.
Gefährderansprachen richten sich nicht nur an mutmaßliche Terroristen, sondern auch an andere Gruppierungen wie jugendliche Intensivtäter, Stalker, Fußball-Hooligans oder Raser. Die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer bieten Spielräume für diese Formen der Ansprache. Ziel der Gefährderansprachen ist es, potenzielle Täter zu warnen, sie von Straftaten abzuhalten und Informationen über ihre Gefährlichkeit zu sammeln. Bei Taleb al-A. waren jedoch weder die Abschreckung noch die Informationsgewinnung erfolgreich.