Magdeburg

Neue Regeln im Bistum Magdeburg: Rechtsextreme von Kirchen-Gremien ausgeschlossen

Neue Regeln im Bistum Magdeburg: Ausschluss von Rechtsextremen aus Kirchen-Gremien

Das Bistum Magdeburg hat kürzlich neue Regeln erlassen, um Rechtsextreme von der Kandidatur und Mitgliedschaft in kirchlichen Gremien auszuschließen. Diese Entscheidung erfolgte als Reaktion auf eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz im Februar, die die Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus betonte.

Generalvikar Bernhard Scholz betonte, dass die neuen Regeln nicht bedeuten, dass Menschen aus Gottesdiensten oder der Seelsorge ausgeschlossen werden. Vielmehr beziehen sich die Regelungen explizit auf die Arbeit in kirchlichen Gremien.

Personen, die öffentlich völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Positionen vertreten, können nun von der Kandidatur ausgeschlossen werden. Ebenso gilt die Zugehörigkeit zu extremistischen Parteien als Ausschlussgrund.

Um sicherzustellen, dass potenzielle Kandidaten mit diesen Werten im Einklang stehen, müssen diese eine Erklärung abgeben, in der sie ihre Ablehnung von völkischem Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus bekunden. Mitglieder von Parteien, die als extremistisch eingestuft werden, sind ebenfalls von einer Kandidatur ausgeschlossen.

Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt wurde bereits im Herbst 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dies führte zur klaren Entscheidung des Bistums Magdeburg, Mitglieder dieser Partei von kirchlichen Gremien fernzuhalten.

Die neuen Regeln treten rechtzeitig vor den Gremienwahlen in den Pfarreien im Bistum Magdeburg im November in Kraft. Ähnliche Überlegungen werden auch im Bistum Münster angestellt, wo im Herbst 2025 über eine überarbeitete zentrale Satzung für kirchliche Gremien diskutiert werden soll.

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