Magdeburg

Entscheidung steht aus: Verlängerter Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Höcke

Fortgang des Prozesses gegen Höcke wegen Nazi-Spruchs

Am 1. Juli 2024 geht der Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole in die dritte Runde am Landgericht Halle. Ursprünglich waren nur zwei Verhandlungstage geplant, doch aufgrund einer Vielzahl von Beweisanträgen wurde ein zusätzlicher Tag anberaumt. Die Frage, ob an diesem Tag ein Urteil gefällt wird, steht noch offen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt zu haben. Der 52-Jährige bestreitet, das Publikum zur Äußerung des Spruchs animiert zu haben und betont seine Unschuld. Seine Verteidigung hat einen Historiker beantragt, um die Bedeutung und Verbreitung der Nazi-Parole zu beleuchten. Die Anwälte argumentieren, dass die Losung nicht zentral für die SA gewesen sei und auch nicht weit verbreitet war.

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Dies ist bereits der zweite Strafprozess, den Höcke wegen des Verwendens verfassungswidriger Symbole durchläuft. Im Mai wurde er aufgrund desselben Vorfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, doch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da der Politiker Revision eingelegt hat.

Der Ausgang des Prozesses könnte Auswirkungen auf Höckes politische Karriere haben, da er als Spitzenkandidat der AfD bei den bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen antreten will. Die Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, was die Bedeutung des Prozesses unterstreicht.

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