Jerichower LandPolitik

Wahlkampfkontroverse in Möser: Zweifel an Wohnsitz von AfD-Kandidat Tischer

Bei der kommenden Kommunalwahl am 9. Juni sind in der Gemeinde Möser im Landkreis Jerichower Land Wahlkampfplakate der Alternative für Deutschland (AfD) zu sehen. Von den insgesamt 55 Kandidaten für die Gemeinde treten drei für die als rechtsextremistisch eingestufte AfD an, wobei Maximilian Tischer den Listenplatz 1 der Gemeindewahlliste belegt.

Die Gemeinde Möser, zwischen Burg und Magdeburg gelegen, zählt 8.500 Einwohner, die sich untereinander kennen. Den Anwohnern, die vom MDR SACHSEN-ANHALT befragt wurden, ist jedoch weder das Bild noch der Name Tischers bekannt. Selbst seine direkten Nachbarn haben angegeben, ihn noch nie gesehen zu haben.

An der Meldeadresse von Tischer in Hohenwarthe, einem Ortsteil von Möser, wurde zwar ein Briefkasten am Haus installiert, jedoch fehlt eine Wohnung oder eine Klingel vor Ort, wie Anwohner berichten.

Laut dem Kommunalverfassungsgesetz in Sachsen-Anhalt ist es zwingend erforderlich, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde zu haben, um in den Gemeinderat gewählt werden zu können. Tischer wurde laut Anwaltsschreiben an MDR SACHSEN-ANHALT seit dem 07. März dieses Jahres in Hohenwarthe amtlich gemeldet, was ihn wählbar macht.

Allerdings besagt das Melderecht, dass der Hauptwohnsitz dort sein muss, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Sollte Tischer tatsächlich nicht dort wohnen, könnte dies als Scheinwohnsitz angesehen werden, was als Wahlfälschung betrachtet werden könnte, so die Einschätzung von Kommunalrechtsprofessor Oliver Junk. Trotz vorliegender Zweifel bleibt die Frage bestehen, ob Tischer wirklich seinen Hauptwohnsitz in Hohenwarthe hat. Ein weiterer AfD-Kandidat, der Vermieter Tischers, gibt an, dass dieser sich nicht einfach anmelden und anschließend woanders wohnen könne, da dies gegen das Bundesmeldegesetz verstoßen würde.

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