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Wahlfälschung oder Täuschung? Maximilian Tischer und sein umstrittener Wohnsitz in Möser

Bei der Kommunalwahl am 9. Juni in Möser im Landkreis Jerichower Land sind Wahlkampfplakate verschiedener Parteien zu sehen, darunter die Alternative für Deutschland (AfD), die drei Kandidaten in der Gemeinde stellt. Einer von ihnen, Maximilian Tischer, nimmt den ersten Listenplatz ein. Die Gemeinde Möser, zwischen Burg und Magdeburg gelegen, zählt rund 8.500 Einwohner, die sich untereinander kennen. Dennoch ist Tischer vielen Anwohnern unbekannt, sein Bild und Name sind nicht geläufig, auch seine unmittelbaren Nachbarn haben ihn angeblich noch nie gesehen.

An Tischers Meldeadresse in Hohenwarthe, einem Ortsteil von Möser, berichten Anwohner, dass zwar ein Briefkasten am Haus angebracht ist, jedoch weder eine Wohnung noch eine Klingel von ihm auffindbar sind. Gemäß dem Kommunalverfassungsgesetz von Sachsen-Anhalt ist es zwingend erforderlich, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde zu haben, um in den Gemeinderat gewählt zu werden. Tischer wurde laut Anwaltsschreiben seit dem 07. März offiziell in Hohenwarthe gemeldet und somit im Wählerverzeichnis aufgeführt und wählbar.

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Dennoch stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Wohnsitz, da der Hauptwohnsitz dort sein sollte, wo der Lebensmittelpunkt liegt. Laut Kommunalrechtsprofessor Oliver Junk von der Hochschule Harz könnte es sich um einen Scheinwohnsitz handeln, wenn Tischer nicht tatsächlich in Hohenwarthe wohnt, was als Wahlfälschung betrachtet werden könnte. Trotz Zweifeln und Spekulationen betont Tischers AfD-Mitkandidat für die Gemeindewahl in Möser, dass er angeblich Tischers Vermieter sei.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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