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Rechtsextremist Sven Liebich droht Gefängnisstrafe nach Berufungsverfahren

Hintergrund von Sven Liebich und seine Gerichtsverfahren

Sven Liebich, ein bekannter Rechtsextremist aus Merseburg (Saalekreis), steht erneut vor Gericht, nachdem die Staatsanwaltschaft in einem Berufungsverfahren zwei Jahre Haft wegen Volksverhetzung und übler Nachrede gefordert hat. Dies markiert einen entscheidenden Moment in Liebichs langjähriger Geschichte der Konfrontation mit dem Gesetz.

Seine politischen Aktivitäten sind seit 2014 bekannt, als er regelmäßig Demonstrationen in Halle in Sachsen-Anhalt organisiert hat, die oft zu Zusammenstößen mit Gegendemonstranten geführt haben. Schon mehrfach war Liebich mit Gerichten konfrontiert, die ihn zu Geldstrafen und Bewährung verurteilt haben, jedoch nie zu einer Gefängnisstrafe.

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Die Situation hat sich nun geändert, da die Staatsanwaltschaft entschieden hat, dass die vergangenen Bewährungsstrafen nicht ausreichend waren, um Liebich von seinen verhetzenden Aktivitäten abzuhalten. Die Forderung nach zwei Jahren Haft ohne Bewährung zeigt eine klare Haltung gegenüber extremistischen Ansichten und ihren potenziell gefährlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Die Verteidigung von Liebich argumentiert jedoch anders und plädiert auf Freispruch, indem sie auf eine angebliche positive Verhaltensänderung ihres Mandanten in den letzten Jahren hinweist. Ob dies ausreicht, um die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu überzeugen, bleibt abzuwarten. Alles deutet darauf hin, dass dieses Verfahren eine Wendung in Liebichs Geschichte markieren wird.

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