HarzKriminalität und Justiz

Intensive Kooperation zwischen Nationalparkverwaltung und Polizei im Harz

Effektive Partnerschaft für die Sicherheit im Nationalpark: Gemeinsame Presseerklärung der Nationalparkverwaltung Harz und der Polizeiinspektion Goslar.

Am 9. Mai fand im Harzer Nationalpark eine intensivierte Zusammenarbeit zwischen der Nationalparkverwaltung und der Polizei statt. Gemeinsame Streifen wurden durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verhaltensregeln zu überwachen, insbesondere das Verbot von offenem Feuer. Dank dieser Aktion wurden keine Ordnungswidrigkeiten festgestellt und ein Eingreifen der Polizeibeamt*innen war nicht erforderlich.

Um die kollegiale Zusammenarbeit weiter zu fördern, trafen sich Vertreterinnen und Vertreter beider Institutionen zu einem Planungstreffen. Dabei betonten sie das große Interesse an einer unterstützenden Zusammenarbeit. In der Vergangenheit haben sich solche Absprachen als äußerst erfolgreich erwiesen, insbesondere bei der Suche nach vermissten Personen und gemeinsamen Streifen an Besucherschwerpunkten im Nationalpark.

Ein gut abgestimmtes Planungstreffen bildet laut Polizeioberrat Carl Schierarndt die Grundlage für eine reibungslose gegenseitige Unterstützung in Akutsituationen. Nationalparkleiter Dr. Roland Pietsch hebt die Bedeutung kontinuierlicher gemeinsamer Aktivitäten hervor, um sich in Gefahrensituationen gegenseitig unterstützen zu können. Beide Seiten profitieren voneinander, wobei die Polizei von detailliertem Orts- und Fachwissen der Nationalparkwacht profitiert, während diese von den Erfahrungen der Polizei bei der Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten profitiert.

Es ist geplant, die Zusammenarbeit durch regelmäßige gegenseitige Fortbildungsmaßnahmen weiter zu stärken. Diese Maßnahmen sollen es ermöglichen, noch konsequenter gegen Regelverstöße im Nationalpark vorzugehen und gemeinsam auf akute Gefahren zu reagieren. Die enge Kooperation zwischen Polizei und Nationalparkwacht zeigt sich als ein effektives Instrument zur Sicherung des Schutzgebietes und zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher.

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