Die Entscheidung der Europäischen Union (EU) bezüglich der Zulassung von Insekten als Lebensmittel hat zu Kontroversen geführt. Trotzdem sind Insekten bereits heute in vielen Supermarktprodukten enthalten. Seit anderthalb Jahren sind Heuschrecken und Mehlwürmer offiziell als Lebensmittel zugelassen. Darüber hinaus werden auch Insekten wie Lackschildläuse und Scharlachschildläuse schon seit Jahren in bestimmten Lebensmitteln verarbeitet.
In Deutschland setzen Lebensmittelproduzenten insbesondere bei Farbstoffen häufig auf Insekten. Zum Beispiel wird aus Scharlachschildläusen der rote Farbstoff Karmin gewonnen, der in Produkten wie Sauren Glühwürmchen von Trolli und M&Ms enthalten ist. Dieser Farbstoff, auch bekannt als E 120, wird durch Trocknen und Auskochen trächtiger Scharlachschildläuse gewonnen.
Ein weiteres Beispiel für den Einsatz von Insekten in Lebensmitteln ist Schellack, der in Produkten wie Schokolade, Kaugummi und Kaffeebohnen als Glanzmittel verwendet wird. Schellack ist eine harzige Ausscheidung von Lackschildläusen, die auch den Nachwuchs der Läuse beherbergt.
In der EU sind bestimmte Insekten als Lebensmittel zugelassen, darunter der Mehlkäfer, die Wanderheuschrecke, der Getreideschimmelkäfer und die Hausgrille. Es ist wichtig zu beachten, dass Lebensmittel mit Insekten nicht als „vegetarisch“ oder „vegan“ gekennzeichnet werden dürfen, auch wenn sie in manchen Fleischersatzprodukten enthalten sind.
Neben der Verwendung von Insekten in Lebensmitteln tauchen Karmin und Schellack auch in Kosmetikprodukten auf. In den Produkten werden sie unter Bezeichnungen wie „CI 75470“, „Cochenille“ oder „Carmine“ (Karmin) bzw. in Haarspray, Mascara und Nagellack (Schellack) aufgeführt. Es ist interessant festzustellen, dass einige No-Name-Kosmetikprodukte aus dem Supermarkt tatsächlich von bekannten Markenherstellern stammen.