Halle (Saale)

Verhaftung eines 34-Jährigen in Halle (Saale) wegen offenen Haftbefehls – Geldstrafe oder Haftstrafe?

Haftbefehl gegen 34-Jährigen in Halle (Saale)

Am 6. Juni 2024 wurde ein 34-jähriger Somalier am Hauptbahnhof in Halle (Saale) von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag. Der Mann wurde im November 2023 vom Amtsgericht Rosenheim wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Obwohl der Verurteilte einen Teil der Strafe bezahlte, wurden die Zahlungen eingestellt. Er ignorierte die Ladung zum Strafantritt, woraufhin im April 2024 der Strafvollstreckungshaftbefehl erlassen wurde. Die Bundespolizei nahm ihn fest und brachte ihn zum Bundespolizeirevier in Halle (Saale), da er die restliche Geldstrafe nicht begleichen konnte. Anschließend erfolgte die Überstellung in eine Justizvollzugsanstalt, wo er seine Haft antreten musste.

Behörden informiert über Vollzug des Haftbefehls

Die Bundespolizei informierte die Staatsanwaltschaft über die Festnahme und die Umsetzung des Haftbefehls. Der 34-Jährige konnte den ausstehenden Betrag von 590 Euro nicht begleichen und wurde daher inhaftiert. Die Behörden sorgten dafür, dass die rechtskräftige Entscheidung des Amtsgerichts Rosenheim vollstreckt wurde.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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