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Reichsbürger-Prozess in Frankfurt: Anklage gegen mutmaßliche Terroristen

Der Terror-Prozess gegen die mutmaßlichen Köpfe des Reichsbürger-Netzwerks um Heinrich XIII. Prinz Reuß hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main begonnen. Angeklagt ist der 72-jährige Rädelsführer zusammen mit acht weiteren Frauen und Männern, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Ex-Bundeswehr-Soldaten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, Mitglieder bzw. Unterstützer einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben, bei dem eine bewaffnete Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin eindringen sollte.

In Dresden wurden nach einem Blitzeinschlag am Elbufer zehn Menschen in Krankenhäusern behandelt, von denen vier lebensgefährlich verletzt sind. Die Polizei gab bekannt, dass aktuell keine neuen Informationen über ihren Gesundheitszustand vorliegen. Nach dem Blitzeinschlag am Carus-Ufer in der Nähe des Rosengartens mussten zwei Männer reanimiert werden, da sie einen Herzstillstand erlitten hatten.

Sowohl in den USA als auch in Deutschland sorgte der Haftbefehl-Antrag gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu durch den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für Kritik. US-Präsident Joe Biden verurteilte den Vorgang als empörend, während das Auswärtige Amt darauf hinwies, dass die Gleichsetzung von Netanjahu und der Hamas falsch sei. Netanjahu wies jeglichen Vergleich zwischen Israel und der Hamas zurück.

Die iranische Armee hat nach dem Tod des Präsidenten Ebrahim Raisi eine Untersuchung der Absturz-Ursache des Hubschraubers angeordnet, in dem Raisi, Außenminister Hussein Amirabdollahian und sieben weitere Personen ums Leben kamen. Es wird untersucht, ob schlechtes Wetter, ein technischer Defekt oder Sabotage zu dem Unglück geführt haben. Eine fünftägige Staatstrauer wurde ausgerufen, und eine Zeremonie soll heute in Täbris stattfinden.

SPD-Chefin Saskia Esken äußerte ihr Bedauern über das Ende des Streiks beim Recycling-Betrieb Metalfloat in Espenhain. Die Beschäftigten konnten sich nicht mit ihrem Wunsch nach einem Tarifvertrag durchsetzen, da die Geschäftsführung des Unternehmens dies abgelehnt hatte. Esken kritisierte das Verhalten des Arbeitgebers und bezeichnete es als Verstoß gegen die Grundregeln der Wirtschafts- und Sozialordnung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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