Halle (Saale)Politik

Neue Regelungen für Cannabisanbau: Mehr Flexibilität für Behörden und Evaluation geplant

Der Bundesrat hat kürzlich Änderungen am Konsumcannabisgesetz und am Medizinal-Cannabisgesetz gebilligt. Diese Änderungen wurden auf Grundlage einer Protokollerklärung der Bundesregierung umgesetzt, die während der Plenarsitzung am 22. März 2024 abgegeben wurde. Einer der Hauptpunkte der neuen Gesetzesänderungen ist es, den Ländern mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Großanbauflächen für Cannabis zu ermöglichen. Behörden können nun Anbauvereinigungen die erforderliche Erlaubnis verweigern, wenn deren Anbauflächen sich in unmittelbarer Nähe zu anderen Anbauflächen befinden. Dies soll die Einrichtung kommerzieller „Plantagen“ für Cannabis verhindern, die dem Zweck des Eigenanbaus durch aktive Mitglieder entgegenstehen.

Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass Evaluationen zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Cannabisgesetzes stattfinden werden. Diese Evaluierungen sollen nicht nur die Auswirkungen der Konsumverbote auf den Kinder- und Jugendschutz prüfen, sondern auch die Auswirkungen der Besitz- und Weitergabemengen in Anbauvereinigungen analysieren. Zusätzlich wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte entwickeln, um diese über die Gesetzesänderungen zu informieren und Kenntnisse zur Risikokommunikation zu vermitteln. Die erste Evaluation soll 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen und Einblicke in die gesellschaftliche Entwicklung nach den Gesetzesänderungen liefern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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