Halle (Saale)

Neonazi-Symbolik: Höcke erneut vor Gericht wegen verbotener Parole

Neuer Prozess gegen Höcke: Fotografen ausgeschlossen

Am Montagmorgen begann ein weiterer Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke, diesmal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole. Doch zu Beginn des Prozesses fehlte der Rechtsextremist im Gerichtssaal in Halle (Saale), was die Fotografen und Kamerateams enttäuschte.

Der Richter entschied, dass die Fotografen und Kamerateams den Saal verlassen mussten, da Höcke ausdrücklich keine Fotos wünschte. Eine Justizbeamtin wies die Pressevertreter daraufhin zunächst aus dem Saal. Erst nach einer Pause durften sie dann doch Bilder machen, um die Pressefreiheit zu wahren.

Es handelt sich bereits um den zweiten Strafprozess gegen Höcke in kurzer Zeit. Der erste Prozess endete mit einer Geldstrafe für die Verwendung der verbotenen Parole bei einem Wahlkampfauftritt. Im zweiten Prozess wird Höcke beschuldigt, die Parole bei einem Parteistammtisch in Gera verwendet zu haben.

Die Prozessstrategie von Höcke und seinen Anwälten ist auf maximale Konfrontation ausgelegt. Es wurden Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt, die jedoch vom Richter abgewiesen wurden. Der Staatsanwalt trug vor, dass Höcke in Gera die Kennzeichen ehemaliger NS-Organisationen verwendet habe und das Publikum bewusst animiert habe, die verbotene Parole zu rufen.

Der Prozess in Halle ist nur der Anfang für Höcke, der noch einen weiteren Prozess wegen Volksverhetzung in Mühlhausen bevorsteht. Seine Verbindungen zur Neonazi-Szene sind bekannt, was die Brisanz der Verwendung der SA-Parole weiter unterstreicht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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