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Höcke vs. Hummels: SA-Parole, Urteil und Anzeige – Alles für Deutschland?

Update: Die Staatsanwaltschaft München I hat angekündigt, keine Ermittlungen gegen die Influencerin Cathy Hummels einzuleiten, obwohl Thüringens AfD-Landesvorsitzender Björn Höcke sie wegen der Verwendung der verbotenen Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ anzeigen wollte. Diese Entscheidung wurde getroffen, da nach Prüfung des Tweets von Hummels und Berücksichtigung verschiedener Faktoren kein Verdacht auf eine strafbare Handlung festgestellt werden konnte.

Höcke, der kürzlich selbst zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, plante die Anzeige gegen Hummels aufgrund ihrer Verwendung der SA-Parole, für die er bestraft worden war. Hummels nutzte diese Parole in einem Werbeclip für ein Kaufhaus und bezog sie auf das Eröffnungsspiel der Fußball-EM 2024, bei dem Deutschland auf Schottland trifft. Nachdem die Moderatorin das Video gelöscht hatte, betonte sie, dass sie sich von rechtsradikalen Parolen und Parteien distanziere.

Trotzdem kündigte Höcke an, Hummels anzuzeigen, um die seiner Meinung nach Absurdität seines eigenen Urteils zu verdeutlichen. Sein Anwalt hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt, wodurch die Geldstrafe vorerst nicht rechtskräftig ist. Infolgedessen forderten Kommunalpolitiker der AfD in Thüringen den Parteiausschluss von Höcke, was zu Spannungen innerhalb des Landesverbandes führte. Es gab sogar Anträge auf Parteiausschluss gegen Mitglieder des Verbands, während der Landesvorstand Maßnahmen gegen bestimmte Personen beschloss.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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