Halle (Saale)Politik

Fake News oder Fehlinformation: Wie die FAZ das Urteil gegen Björn Höcke verkündete

Die überraschende Enthüllung hinter dem vorbereiteten FAZ-Artikel

Es wurde behauptet, dass das Urteil gegen Björn Höcke, den Fraktionsvorsitzenden der AfD in Thüringen, bereits zehn Stunden vor seiner Verkündung feststand. Diese Annahme wurde auf Facebook und anderen Plattformen diskutiert und auch von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron unterstützt. Dieser Vorwurf ergab sich aus einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der am Morgen des Urteilstags veröffentlicht wurde. Der Titel des Artikels ließ darauf schließen, dass Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei, obwohl keine konkrete Geldstrafe genannt wurde.

Die Pressesprecherin der FAZ, Paula Eckert, gab an, dass der Artikel versehentlich veröffentlicht wurde, da er als vorbereiteter Text für den Fall einer Verurteilung gedacht war. Es ist üblich, dass Medien vorbereitete Texte für verschiedene Szenarien bereithalten, die dann bei Bedarf veröffentlicht werden. Solche Fehler werden als ärgerlich bewertet, wie Cai Tore Philippsen, Ressortleiter von FAZ.net, bestätigte.

Das Landgericht Halle dementierte die Behauptung, dass das Urteil bereits festgestanden habe, bevor es verkündet wurde. Richterin Adina Kessler-Jensch erklärte, dass die Kammer nach einer Beratung das Urteil erst um kurz nach 19 Uhr verkündete. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel wies bereits am Verhandlungstag darauf hin, dass keine Entscheidung getroffen wurde. Trotzdem war die Erwartung, dass Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt werden würde, aufgrund früherer Äußerungen des Gerichts und des Richters vorhanden.

Der Vorfall löste Kontroversen aus, da er die Frage aufwarf, ob Medien vorab über Urteile informiert sind oder ob es sich nur um Missverständnisse handelt. Die Diskussion über die Veröffentlichung vorbereiteter Texte und die Möglichkeiten der Medien, Informationen frühzeitig zu erhalten, wurde durch diesen Vorfall erneut angeregt.

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